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um die Geräusche des Straßenverkehrs zu minimieren. Die Kosten der Lärmschutzwand liegen vor. Der Kaufinteressent muss eigenverantwortlich vor dem Kauf die Frage der genauen Bebaubarkeit des Grundstückes beim zuständigen Bauamt / Baubehörde klären. (Alle Angaben zur Bebaubarkeit ohne Gewähr). Sollten Sie nicht selbst bauen wollen