
7. Pro Einzelhaus ist die mindeste Grundstücksgröße von 650m2 vorgegeben. Der Bau eines Doppelhauses unter einer WEG-Teilung muss mit dem Bauamt abgeklärt werden. Der Kaufinteressent muss eigenverantwortlich vor dem Kauf die Frage der genauen Bebaubarkeit des Grundstückes beim zuständigen Bauamt / Baubehörde klären. (Alle Angaben zur Bebaubarkeit ohne Gewähr).